Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, stellt neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge eine weitere Säule der Rentenversicherung in Deutschland dar. Besonders für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer, bietet die Rürup Rente attraktive Steuervorteile. Innerhalb der Familie stellt sich oft die Frage, ob der Ehepartner in den Vertrag der Rürup Rente einbezogen werden kann.

Dieser Text dient als Wegweiser durch die speziellen Gegebenheiten der Rürup Rente für Ehepartner. Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehepartner seinen eigenen Rürup Vertrag abschließen muss, da dieser personengebunden ist und nicht auf den Ehepartner übertragen werden kann. Dies hat zur Folge, dass jeder Ehegatte individuell Beiträge zur Rürup Rente zahlt und auch individuell steuerlich geltend machen kann.

Im Falle einer Scheidung bleibt der Rürup Vertrag bestehen und muss nicht aufgeteilt oder übertragen werden. Im Todesfall gibt es spezielle Regelungen für den überlebenden Ehepartner, je nachdem, ob eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde.

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