Muss der Zweitwagen auf den gleichen Halter angemeldet sein?

Nein, der Zweitwagen muss nicht zwingend auf den gleichen Halter angemeldet sein wie der Erstwagen. Allerdings gewähren viele Versicherungsunternehmen Rabatte bei einer Zweitwagenregelung, wenn der Halter des Zweitwagens im gleichen Haushalt lebt oder direkt verwandt ist. Es ist wichtig, dies vorab mit dem Versicherungsunternehmen zu klären.