Auszahlung bei Tod während der Laufzeit einer Risikolebensversicherung

Wenn der Versicherte während der Laufzeit der Risikolebensversicherung stirbt, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Todesfallsumme an die im Vertrag festgelegten Begünstigten aus. Die Summe dient dabei als finanzielle Absicherung und kann z.B. zur Deckung laufender Kosten, zur Tilgung von Schulden oder zur Sicherung des Lebensstandards der Hinterbliebenen verwendet werden.