Können auch Mieter ihren Stromanbieter wechseln?

Ja, Mieter haben ebenfalls das Recht, ihren Stromanbieter zu wechseln. Dies gilt für den Stromverbrauch, der über den individuellen Stromzähler des Mieters läuft. Es gelten die gleichen Konditionen wie für jeden anderen Verbraucher. Der Vermieter kann diesen Wechsel nicht verhindern. In einigen Fällen kann der Vermieter allerdings für allgemeine Nebenkosten, wie Beleuchtung oder Aufzug, einen festen Anbieter bestimmen.