Ihre Rechte bei Werkstattbindung und der Beauftragung eines Gutachtens

Ja, trotz Werkstattbindung Ihrer KFZ-Versicherung haben Sie das Recht, eine freie Kfz-Werkstatt für die Durchführung eines Schadensgutachtens zu beauftragen. Die Werkstattbindung bezieht sich generell nur auf Reparaturen und hat keinen Einfluss auf die Schadensbegutachtung. Somit bleibt die Wahl des Gutachters in Ihrem Ermessen.