Totalschaden und Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung

Bei einem Totalschaden trotz Werkstattbindung entscheidet die Versicherung, ob das Fahrzeug repariert oder entschädigt wird. Dies basiert auf dem Wiederbeschaffungswert des Autos. Ist die Reparatur wirtschaftlich, kann die Versicherung auf eine Werkstatt aus ihrem Netzwerk bestehen. Ist das Fahrzeug nicht reparabel, wird der Zeitwert des Autos minus Restwert erstattet.