Gilt die Werkstattbindung meiner KFZ-Versicherung auch im Ausland?

Ja, die Werkstattbindung gilt auch im Ausland. Wenn Ihr Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung beinhaltet, sind Sie verpflichtet, im Schadensfall eine von Ihrer Versicherung bestimmte Werkstatt aufzusuchen. Dies gilt sowohl im Inland als auch im Ausland. Falls eine Reparatur im Ausland nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherungsgesellschaft um Anweisungen für das weitere Vorgehen zu erhalten.