Welche Ausnahmen gibt es bei der Werkstattbindung meiner KFZ-Versicherung?

Ja, es gibt Ausnahmen bei der Werkstattbindung Ihrer KFZ-Versicherung. Zum einen bei Glasbruchschäden, wo Sie meist freie Werkstattwahl haben. Ebenfalls bei Panne oder Unfall im Ausland oder wenn die vom Versicherer vorgeschlagene Werkstatt mehr als eine Stunde Fahrtzeit entfernt ist. Es empfiehlt sich jedoch, solche Fälle im Voraus mit Ihrem Versicherer zu klären, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden.