Gilt die Werkstattbindung der KFZ-Versicherung auch für Wartungsarbeiten und Inspektionen?

Ja, die Werkstattbindung, auch in der KFZ-Versicherung, bezieht sich nicht nur auf Reparaturen nach einem Unfall, sondern auch auf Wartungsarbeiten und Inspektionen. Wenn eine Werkstattbindung in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart ist, muss Ihr Fahrzeug für alle Dienstleistungen zu den vereinbarten Partnerwerkstätten gebracht werden. Ansonsten kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bedingungen von Versicherer zu Versicherer variieren können.