Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung: Was Sie beachten sollten

Eine Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung sollte stets schriftlich erfolgen. Bei einer ordentlichen Kündigung ist meist eine Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende einzuhalten. Zudem besteht nach einem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Dabei haben Sie einen Monat Zeit die Kündigung einzureichen, nachdem der Versicherer den Schaden reguliert oder abgelehnt hat.