Kann ich meine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen. Wird das Gebäude ausschließlich für private Zwecke genutzt, sind die Beiträge nicht absetzbar. Ist das Gebäude jedoch teilweise oder vollständig vermietet, können die Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Auch wenn Sie in dem Gebäude ein Homeoffice betreiben und dieses steuerlich anerkannt ist, kann die Versicherung abgesetzt werden.