Ist eine Rufnummernportierung möglich nach der Kündigung des Handyvertrags?

Ja, eine Portierung Ihrer Rufnummer nach der Kündigung Ihres Handyvertrags ist möglich und häufig sogar empfohlen. Um dies zu erreichen, müssen Sie zunächst Ihren aktuellen Anbieter über Ihren Wunsch, die Rufnummer zu behalten, informieren. Dies wird als Rufnummernmitnahme bezeichnet und muss während des Kündigungsprozesses beantragt werden. Achten Sie darauf, die Fristen einzuhalten, da Anbieter in der Regel einen bestimmten Zeitraum für diesen Prozess vorsehen.