Muss ich nach der Kündigung meines Handyvertrages meine Rufnummer zurückgeben?

Nein, nach der Kündigung sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Rufnummer zurückzugeben. Sie haben das Recht, Ihre Rufnummer zu behalten und zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Diese Praxis wird auch als Rufnummernmitnahme oder Portierung bezeichnet und ist bei fast allen Mobilfunkanbietern möglich.

Allerdings bitten Anbieter meistens um eine frühzeitige Ankündigung, wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, normalerweise etwa 30 Tage vor dem Ende Ihres aktuellen Vertrages. Einige Anbieter erheben dafür eine Gebühr.