Wechselbonus und die Steuererklärung: Was Sie wissen müssen

In den meisten Fällen müssen Sie den Wechselbonus nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Er wird als Preisnachlass auf Ihren Stromtarif betrachtet und nicht als Einkommen gewertet. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn Sie Stromerzeugungsanlagen betreiben. In solchen Fällen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.