Rückzahlung des Wechselbonus bei frühzeitiger Kündigung des Stromvertrags

In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, den Wechselbonus zurückzuzahlen, wenn Sie Ihren Stromvertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Der Wechselbonus wird meist nach einer bestimmten Laufzeit verrechnet und ist in den meisten Fällen nicht rückerstattungsfähig. Allerdings können die Bedingungen je nach Anbieter variieren, es ist also ratsam, die Vertragsbedingungen im Detail zu überprüfen oder einen Fachberater zu konsultieren.