Rückzahlung der Wechselprämie bei vorzeitiger Kündigung des Stromanbietervertrages

Die Wechselprämie wird in der Regel erst nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von meist 12 Monaten gewährt. Kündigen Sie Ihren Vertrag vor diesem Zeitpunkt, besteht kein Anspruch auf die Wechselprämie. Bei vorzeitiger Kündigung nach Auszahlung der Prämie kann der Stromanbieter diese zurückfordern, abhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages.