Was passiert, wenn mein günstiger Gasanbieter Insolvenz anmeldet?

Wenn Ihr günstiger Gasanbieter Insolvenz anmeldet, sind Sie als Verbraucher durch das Energiewirtschaftsgesetz geschützt.

Ihr lokaler Grundversorger ist verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen. Dies garantiert, dass Ihre Gasversorgung auch im Fall einer Insolvenz Ihres bisherigen Anbieters jederzeit gewährleistet ist.

Dennoch sollten Sie in so einem Fall zügig einen neuen Gasanbieter suchen, um günstige Konditionen zu sichern und einen möglicherweise teureren Grundversorgungstarif zu vermeiden.