Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung - Schritt-für-Schritt Anleitung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann man meist zum Ende der Vertragslaufzeit oder außerordentlich kündigen. Für die reguläre Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Schadenfall eingetreten ist, nach einem Fahrzeugwechsel oder Verkauf oder wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird ohne, dass der Leistungsumfang gesteigert wird.