Steuerliche Absetzbarkeit der PKV inklusive Krankentagegeld für Beamte

Als Beamter können Sie Beiträge zur PKV als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dies betrifft die Basisabsicherung (Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung), nicht jedoch Zusatzleistungen wie z.B. Krankentagegeld. Beachten Sie die Höchstgrenze von 1900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte. Romantik oder anderssozreinige Einkünfte können diese Grenze erhöhen.