Pflichten bei der Außerordentlichen Kündigung einer KFZ-Versicherung

Bei einer außerordentlichen Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung sind Sie verpflichtet, den Versicherer unverzüglich zu informieren. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zudem sollten Sie Ihrem Versicherer die Gründe für die Kündigung mitteilen. Bei einem Versicherungswechsel ist eine Nachweis über die neue Versicherung notwendig, um lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen.