Fristen für die außerordentliche Kündigung einer KFZ-Versicherung

Bei einer außerordentlichen Kündigung einer KFZ-Versicherung muss die Frist von einem Monat beachtet werden. Diese Frist startet ab dem Zeitpunkt, an dem das Ereignis eintritt, das zur Kündigung führt, z. B. ein Tarifwechsel oder ein Schadensfall. Es ist wichtig, die Kündigung schriftlich einzureichen und den Einwurf per Einschreiben zu dokumentieren.