Außerordentliche Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung: Schriftform erforderlich

Ja, eine außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, egal ob es sich um eine KFZ-Versicherung oder eine andere Art von Vertrag handelt. Dabei sollte die Kündigung unbedingt als Einschreiben versendet werden, um einen Nachweis für den fristgerechten Versand zu haben.
Ein Nachweis kann im Zweifelsfall sehr wichtig sein, da bei einer außerordentlichen Kündigung besondere Fristen gelten, die unbedingt eingehalten werden müssen.