Wann kann ich meine KFZ-Versicherung außerordentlich kündigen?

Eine außerordentliche Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung ist vor allem bei drei Gegebenheiten möglich:
1) Nach einem Schadensfall, Sie haben das Recht binnen einer Woche nach Schadensregulierung zu kündigen.
2) Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs, die Versicherung endet automatisch mit dem Verkauf.
3) Bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie ohne Leistungsverbesserung, hier haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie die jeweiligen Fristen.