Ihre Rechte bei der außerordentlichen Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung

Als Kunde haben Sie das Recht, Ihre KFZ-Versicherung aus bestimmten Gründen außerordentlich zu kündigen. Dazu zählen z.B. Beitragserhöhungen ohne Leistungssteigerung, Schadensfall oder Fahrzeugwechsel. Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes. Achten Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch die Versicherung.