Steuerliche Behandlung der Auszahlung einer Risikolebensversicherung

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich steuerfrei, sofern sie infolge des Todes des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Nur in seltenen Fällen, wie etwa wenn die Versicherung vorzeitig gekündigt oder beleibt wird, kann es zu steuerlichen Abzügen kommen. Im Falle der Vorzeitigen Kündigung sind die ausgezahlten Beträge unter bestimmten Umständen steuerpflichtig. Bei spezifischen Fragen zur Steuer sollten Sie sich an einen Steuerexperten wenden.