KFZ-Versicherungspflicht auch bei Nichtnutzung des Autos

Auch wenn Sie Ihr Auto nicht benutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dies ist auf die sogenannte 'Betriebserlaubnis' zurückzuführen, die für alle Kraftfahrzeuge nötig ist, unabhängig davon, ob diese aktiv genutzt werden oder nicht. Die einzige Ausnahme bietet die offizielle Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.