Kündigungsfrist und Wechsel bei der Fahrzeugversicherung

Die Kündigungsfrist bei einer Fahrzeugversicherung beträgt in der Regel ein Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres. Es ist jedoch zu beachten, dass das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sondern ab dem Datum beginnt, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Sollte der Versicherer die Beiträge erhöhen, haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung.