Was tun, wenn Sie mit nach dem Wechsel Ihres Ökostrom-Anbieters unzufrieden sind?

Wenn Sie mit Ihrem neuen Ökostrom-Anbieter unzufrieden sind, haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Außerdem, können Sie in den meisten Fällen zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Sie sollten allerdings auf etwaige Kündigungsfristen achten und gegebenenfalls Ihren Vertrag rechtzeitig kündigen. Die genauen Bedingungen können Sie in Ihrem Stromvertrag nachlesen.