Gesetzliche Mindestdeckung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Ja, es gibt eine gesetzliche Mindestdeckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Diese dient dem Schutz des Geschädigten und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme variiert je nach Schadensart und liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.