Regelung des Rentner Girokontos im Todesfall

Im Todesfall wird das Girokonto für Rentner in der Regel gesperrt, bis der Nachweis über den Erbfall erbracht ist. Herzuraten gilt die Vorlage eines Erbscheins oder eines notariell beglaubigten Testaments. Nach der Erbauseinandersetzung können die Erben über das Vermögen verfügen. Ein einzelnes Konto kann in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden oder es erfolgt die Auszahlung des Guthabens.