Girokonto im Todesfall: Rechte und Pflichten der Erben

Im Todesfall geht Ihr Girokonto in den Nachlass über und wird vom zuständigen Nachlassverwalter verwaltet. Die Bank wird bei Kenntnis eines Todesfalls das Konto sperren und eine Verfügung erst mit Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments zulassen. Gibt es mehrere Erben, müssen diese gemeinsam über das Konto entscheiden. Schulden bei einem überzogenen Konto werden aus dem Nachlass beglichen. Falls der Nachlass nicht ausreicht, haften die Erben in Deutschland jedoch nicht mit ihrem eigenen Vermögen.