Arten von Glasbruch in der Glasbruchversicherung

In der Regel deckt eine Glasbruchversicherung Schäden ab, die durch das Zerbrechen von Verglasungen in Gebäuden entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Fenster und Fenstertüren sowie verglaste Möbelstücke oder auch Wintergärten. Abgedeckt werden sowohl zufällige als auch mutwillige Schäden, wie beispielsweise durch Vandalismus. Wichtig ist, dass das Glas vollständig durchbrochen ist, lediglich Risse sind oft nicht versichert. Die genauen Leistungen können jedoch je nach Anbieter und Tarif variieren.