Ausnahmen und Ausschlüsse in der Glasbruchversicherung: Was Sie wissen müssen

Ja, es gibt bestimmte Ausschlüsse in der Glasbruchversicherung. Schäden durch Krieg, Kernenergie, vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen werden meist ausgeschlossen, ebenso wie Schäden durch normalen Verschleiß oder mangelnde Wartung. Es ist wichtig, die T&Cs Ihrer spezifischen Police zu prüfen, da Ausschlüsse variieren können.