Gilt die Glasbruchversicherung auch für Gewächshäuser oder Wintergärten?

Ja, die Glasbruchversicherung deckt in der Regel auch Schäden an Glasbauten wie Gewächshäusern oder Wintergärten ab. Dies setzt jedoch voraus, dass der Glasbruch unmittelbar durch Einwirkung von außen, wie etwa durch Sturm, Hagel oder Feuerschaden, erfolgt ist. Nicht eingeschlossen sind in der Regel Schäden durch Alterung oder Verschleiß. Es ist empfehlenswert, die genauen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers zu prüfen oder einen unabhängigen Preisvergleich vorzunehmen, um den besten Schutz für Ihr Gebäude zu finden.