Muss das Cashback von meinem Handyvertrag beim Finanzamt angegeben werden?

Ob Sie Cashback beim Finanzamt angeben müssen, hängt von verschiedenen Umständen ab. In der Regel gilt Cashback als Ersparnis beim Kauf und muss nicht versteuert werden. Es wird nicht als Einkommen betrachtet. Bei Fragen sollten Sie aber immer einen Experten für Steuerrecht konsultieren.