Kündigung einer Krankenzusatzversicherung: So geht's

Eine Krankenzusatzversicherung kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Weitere Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind die Erhöhung der Versicherungsprämie oder der Wegfall des Risikos. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und entweder per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht versandt werden. Eine Bestätigung der Kündigung ist rechtsgültig.