Lösung des Bürgen vom Kredit – was man wissen muss

Ein Bürge kann sich von einem Kreditvertrag unter bestimmten Umständen lösen. Grundsätzlich kann eine Entlassung nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien (Kreditgeber und Hauptschuldner) erfolgen. Bei einer Veränderung der finanziellen Verhältnisse des Hauptschuldners oder des Bürgen, kann eine Entlassung möglich sein. Eine Befreiung von der Bürgschaft ist auch möglich, wenn der Kredit vollständig abbezahlt ist oder wenn der Hauptschuldner den Kredit ohne den Bürgen weiterführen kann.