Wie kündige ich meine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ist in der Regel monatlich kündbar, wobei die genauen Bedingungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt sind. Häufig ist eine Kündigung zum Ende des Monats mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigungsabsicht sollte schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben, an die Versicherungsgesellschaft gesendet werden.