Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Ja, oft existiert eine Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht, allerdings variieren die Bedingungen zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird im Versicherungsvertrag festgelegt und muss vom Versicherten bei jedem Schadensfall bezahlt werden. In manchen Fällen kann diese während der Laufzeit des Vertrags verändert werden. Es ist empfehlenswert, die Selbstbeteiligung und Aufsicht mit in das Gesamtbild des Preis-Leistungs-Verhältnisses einfließen zu lassen.