Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht greift in der Regel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Versicherungsnehmer hat die Wartezeit von meist 3 Monaten erfüllt, das Arbeitsproblem ist während der Laufzeit der Versicherung aufgetreten, und der Versicherungsnehmer hält sich an die vereinbarten Verfahren, z. B. erst eine anwaltliche Beratung und/oder Mediation zu nutzen. Manche Versicherer verlangen auch die vorherige Zustimmung, bevor sie die Kosten übernehmen. Bitte beachten Sie Ihr Vertragsdetail, da es Unterschiede geben kann.