Kündigung der Verkehrsrechtsschutzversicherung: Was Sie wissen müssen

Ja, Sie können Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung kündigen. Allerdings hängen die Bedingungen von Ihrem Vertrag und den Bestimmungen Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Meistens ist eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, oft mit einer Frist von drei Monaten. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.