Auszahlung der Lebensversicherung nach dem Tod

Nach Ihrem Tod wird die Lebensversicherung in der Regel an Ihre Begünstigten ausgezahlt. Wer dies ist, bestimmen Sie in der Regel im Versicherungsvertrag. Falls keine Begünstigten genannt sind, geht die Auszahlung an Ihre gesetzlichen Erben. Die Auszahlung kann dabei entweder als einmalige Summe erfolgen oder als regelmäßige Rentenzahlung.