Kann ich als Mieter eine Strompauschale vereinbaren?

Ja, eine Strompauschale kann zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Diese Pauschale ist ein fester Betrag, der die Stromkosten abdeckt. Sie ist Bestandteil der Nebenkosten und kann bei der monatlichen Vorauszahlung eingerechnet werden. Beachten Sie jedoch, dass diese Vereinbarung schriftlich dokumentiert sein sollte. Weiterhin kann die Höhe der Pauschale nach Ausstattung und Umfang der elektrischen Geräte variiert werden.