Steuerliche Absetzbarkeit der PKV Vollversicherungsbeiträge

Ja, Beiträge zur PKV Vollversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie fallen unter die sogenannten Sonderausgaben und können, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, von der Steuerschuld abgezogen werden. Relevant sind dabei die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Darüber hinausgehende Leistungen sind allerdings nicht steuerlich absetzbar.