Kann ich meine Rechtsschutzversicherung wechseln, wenn ich bereits einen laufenden Rechtsstreit habe?

Ja, ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich möglich, auch wenn bereits ein Rechtsstreit läuft. Allerdings wird der neue Versicherer den laufenden Streit nicht abdecken, da Rechtsschutzversicherungen üblicherweise eine Wartezeit von 3 Monaten haben. Sie decken also nur Streitigkeiten ab, die nach dieser Wartezeit entstehen. Die Kosten für den laufenden Streit muss die alte Versicherung tragen, sofern der Rechtsschutz besteht.