Was passiert mit meiner Rentenversicherung im Falle meines vorzeitigen Todes?

Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, gehen die Beiträge zur Rentenversicherung normalerweise nicht verloren. Je nach Ihrem Vertrag kommen die eingezahlten Beiträge sowie Erträge Ihren Erben oder Begünstigten zugute. Basisrentenversicherungen haben in der Regel keinen Todesfallschutz, die Rürup-Rente hingegen schon. Die Details zu den Auszahlungen hängen stark von den spezifischen Konditionen Ihres Vertrages ab und sollten in Ihren Versicherungsunterlagen klar dargestellt sein.