Berechtigung für eine Riester-Rente: Wer kann einen Vertrag abschließen?

Die Riester-Rente steht allen Arbeitnehmern offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen unter anderem auch Beamte, Soldaten und Pflichtversicherte in der Landwirtschaft. Ebenfalls berechtigt sind nicht erwerbstätige Ehepartner eines Riester-Sparers, wenn dieser einen eigenen Vertrag hat. Auch Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Kindererziehungszeiten beziehen, sowie geringfügig Beschäftigte, können eine Riester-Rente abschließen.