Berechtigungen für die Riester-Rente: Wer kann mieten?

Für die Riester-Rente qualifizieren sich unmittelbar berechtigte Personen wie rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, sowie Soldaten. Ebenso profitieren Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld und geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Mittelbar berechtigte Personen können ebenfalls Verträge abschließen, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag hat.