Wartezeit und Bedingungen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei Risikolebensversicherungen

Die Wartezeit zwischen dem Abschluss einer Risikolebensversicherung und der Möglichkeit, einen Anspruch geltend zu machen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Im Allgemeinen gibt es jedoch keine Wartezeit. Sollte der Versicherte unerwartet sterben, kann die Begünstigten-Partei unmittelbar nach dem Todesfall einen Anspruch geltend machen. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen und eventuell rechtlichen Rat einzuholen.