Sind Beiträge für eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind in Deutschland im Allgemeinen nicht steuerlich absetzbar. Einer der wenigen Ausnahmen kann sein, wenn die Risikolebensversicherung in direktem Zusammenhang mit einem Darlehen steht, das für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie aufgenommen wurde. Dann könnten die Beiträge als Werbungskosten in der Anlage Vorsorgeaufwand absetzbar sein. Es ist immer ratsam, solche Fragen mit einem Steuerberater oder Finanzamt zu klären.